1.Leistungen der Gemeinde Burgberg zum Wohle des Landkreises
Die Gemeinde trägt mit einer Reihe von Einrichtungen wie
– Tiefbrunnen Ortwang
– Hochbehälter mit Pumpstation für den Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu
– Kompostieranlage
– Segelflugplatz
– Freibad
– Sendeanlagen auf dem Grünten
seit vielen Jahren zum Gemeinwohl des Landkreises Oberallgäu bei.2.Sachstand
Seit ca. 10 Jahren wird in Burgberg an der Schanz durch die Firma ABM ein Steinbruch betrieben, für den im Jahre 1994 bereits einmal eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis zum 31.12.1999 erteilt wurde. Ein Großteil des angeblich so wertvollen Grüntengesteins wird (wahrscheinlich auch zukünftig) zu Bruchsteinen in einer mobilen Schredderanlage verarbeitet, von der erhebliche Geräuschbelästigungen ausgehen. Für die Anfahrt der Anlage muss die unten angesprochene Straße für den Gegenverkehr gesperrt werden.
Anlässlich dieser Genehmigung machte das LRA Oberallgäu die mündlichen Zusage, nach diesem Zeitpunkt einem weiteren Betrieb des Steinbruchs nicht mehr zuzustimmen.
Auf diese Behördenaussage haben die Burgberger Bürger vertraut.
Obwohl der Sachverhalt der Firma ABM bekannt war, hat sie Ende 1999 einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb eines neuen Steinbruchs mit der enormen Abbaumenge von
400.000 m³ gestellt.
Die Entrüstung in der Gemeinde war verständlicherweise groß und auch der Gemeinderat der Gemeinde Burgberg hat sich eindeutig gegen eine weitere Genehmigung des Betriebs eines Steinbruchs ausgesprochen.
Aufgrund des offensichtlich großen Widerstands in der Gemeinde und der klaren Ablehnung im Gemeinderat zog die Firma ABM diesen Antrag zurück und reichte statt dessen am 14.1.2000 einen neuerlichen, veränderten Antrag mit einer verringerten Abraummenge von 300.000 m³ beim LRA Oberallgäu ein. Der Gemeinde Burgberg wurde erst am 14.8.2000, also während der Urlaubszeit, dieser Antrag zugeleitet. Sie ist nunmehr im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgefordert bis zum 11.9.2000 dazu Stellung zu beziehen.
In einer Pressemitteilung im Allgäuer Anzeigeblatt wurde der Landrat sinngemäß zitiert:
Auch diesen Steinbruch werden wir, wie den Wertacher, durchbringen.
Diese eindeutige Äußerung im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens lässt darauf schließen, dass der Landrat gewillt ist, gegen alle Widerstände und Sachargumente, eine Genehmigung zu erteilen.
3. Argumente gegen die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs
3.1. Im aktuellen und genehmigten Flächennutzungsplan ist die Fläche für den beantragten Steinbruch als
schützenswerter Bereich ausgewiesen, so dass sich der Betrieb eines Steinbruches dort verbietet.
3.2. Der Landschaftsplan Burgberg Teil B – Erläuterungsbericht sagt zum bisherigen Steinbruch unter Nr. 2.10
folgendes:
Der gut einsehbare und landschaftlich exponierte Steinbruch zwischen Burgberg und Agathazell stellt eine
erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar........
Durch einen weiteren Steinbruch würde diese Beeinträchtigung in unvertretbarer Weise zunehmen und der
Hangrücken An der Schanz nicht nur für die Gemeinde Burgberg endgültig zum landschaftlichen Schandfleck
werden.
3.3. Die Gemeinde Burgberg hat in den letzten Jahren große Investitionen vorgenommen, um den Ort attraktiver zu
gestalten und für Bewohner wie für Gäste anziehender zu machen. Eine weitere touristische Entwicklung ist
durch
– Maßnahmen der Altdorfsanierung,
– Erschließung der Erzgruben am Grünten
– Erstellung eines Tourismusgutachten
– Einsetzen eines Tourismusforums
– Erarbeiten eines neuen Konzepts für den Bereich Schwimmbad mit Einrichtungen für den Tourismus, für die
bereits Investoren gesucht werden
eingeleitet.
Die erneute Genehmigung eines Steinbruchs würde diesen Bestrebungen stark entgegenwirken und ließe sich
mit der geplanten touristischen Entwicklung nicht vereinbaren. Eine Investorensuche würde sich dann wohl
erübrigen. Wer wollte sich dem ohnehin großen Risiko aussetzen im Angesicht eines Steinbruchs Investitionen
vorzunehmen. Der finanzielle und personelle Aufwand wäre umsonst erfolgt.
3.4. Die äußerst beengte Ortsdurchfahrt Burgburg bis hin zum Ortsteil Agathazell und weiter zum Goymooskreisel
ist eine stark befahrene Ausweichstrecke nach München/Augsburg/Ulm und Füssen. Die Situation ist schon
jetzt aufgrund angestiegenen Verkehrs/Schwerlastverkehrs für die Anwohner untragbar und würde bei einer
erneuten Genehmigung des Steinbruchs mit durchschnittlich 20 –30 Lkw-Bewegungen pro Tag diese Belastung
noch erhöhen. Die unvermeidlichen Straßenverschmutzungen im Bereich der Ausfahrt vom Steinbruchs
erhöhen dort vor bzw. nach einer unübersichtlichen Kurve die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer.
3.5. In den vergangenen 10 Jahren wurde der Abbau im bisherigen Steinbruch besonders intensiv betrieben. Durch
die vielen Sprengungen in nächster Nähe zur Wohnbebauung (ca. 300-500 m) sind an vielen Wohngebäuden
Schäden in Form von Rissen unterschiedlicher Stärken entstanden. Die Firma ABM hat bis heute jede
Verantwortlichkeit für diese Rissschäden abgelehnt, mit dem Hinweis, sie habe so gesprengt, dass die
Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150 Teil 3 eingehalten worden seien und die Ursachen der Rissbildung in
Baumängel gesehen.
Tatsache ist:
Es erfolgten Sprengungen, bei denen einzelne Bewohner Burgbergs die Erschütterungen wie Erdbeben
empfanden und aus Angst fluchtartig die Häuser verließen.
Da die Rissschäden in vielen Häusern entstanden sind und die Gebäude von den unterschiedlichsten Planern
und Firmen erstellt wurden, können nicht überall die von der Firma ABM ins Feld geführten Baumängel die
Ursache dafür sein. Vielmehr sind die Erderschütterungen in Folge der Sprengungen verantwortlich für die
aufgetretenen Schäden.
Wie sich gezeigt hat, sind Beeinträchtigungen durch den Betrieb des Steinbruchs vorgegeben und etliche
Häuser durch Risse beschädigt. Die Beweislast liegt jedoch jeweils beim Geschädigten und die Beweise sind
schwer zu führen. Die daraus folgenden Zivilprozesse ziehen sich über Jahre hin und schrecken deshalb oft
Betroffene auch aus Kostengründen davon ab ihr Recht gerichtlich einzufordern. Dieser Zustand ist nicht
länger hinnehmbar, so dass insbesondere auch aus diesem Grunde eine Genehmigung nicht zu erteilen ist.
3.6. Die Argumente des Landrats, dass Wasserbausteine bei Hochwasserkatastrophen schnell und preiswert
verfügbar sein sollten, ist nicht stichhaltig, da Steinbrüche in Wertach, Kranzegg sowie im nahegelegenen
Vorarlberg existieren, die alle zu gleichen Preisen von ca. 50,-- DM pro Tonne frei Baustelle liefern. Für derartige
Fälle könnte das LRA Oberallgäu als Vorsorgemaßnahme Zwischenlager einrichten. Ich kann mir vorstellen,
dass die Gemeinde Burgberg bereit wäre bei der Suche nach einem geeigneten Ort mitzuwirken.
Bereits im Juni 1999 hat sich eine Interessengemeinschaft von 152 Burgberger Bürgern gegen jegliche Fortführung von Abbauarbeiten im Steinbruch mit Schreiben vom 12.6. und 20.6.1999 (s. Anlage 1 u. 2) an den Landrat des Landkreises Oberallgäu gewandt. Eine Antwort darauf steht bis heute aus. Die große Zahl der unterzeichnenden Bürger zeigt deren Betroffenheit und wie wichtig ihnen der Schutz ihres Eigentums sowie die Erhaltung der Natur und Landschaft im Gemeindebereich ist.